Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Vermessungsbüro Claudia Zimmermann Berlin
Geltungsbereich
Die nachfolgend aufgeführten allgemeinen Geschäftsbedingungen von Frau Dipl.-Ing. Claudia Zimmermann, öffentlich bestellte Vermessungsingenieurin und beratende Ingenieurin, regeln die vertraglichen Beziehungen zwischen Frau Zimmermann, nachfolgend Auftragnehmer, und ihren Kunden, nachfolgend Auftraggeber.
Mit Zustandekommen eines Vertrages erkennt der Auftraggeber die allgemeinen Geschäftsbedingungen an.
Gegenbestätigungen des Auftraggebers wird hiermit insoweit widersprochen, als sie diesen Geschäftsbedingungen widersprechen.
Umfang und Durchführung des Auftrages
Der Umfang der zu erbringenden Leistungen wird einzelvertraglich vereinbart. Diese Vereinbarung bedarf grundsätzlich zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
Ein Auftrag gilt als erteilt, wenn
eine vom Auftragnehmer erstellte Kostenschätzung vom Auftraggeber unterschrieben und mit Datum versehen an den Auftragnehmer zurückgesandt wurde,
eine „Auftragsbestätigung und Kostenübernahmeerklärung“ vom Auftraggeber unterschrieben und mit Datum versehen an den Auftragnehmer zurückgesandt wurde,
der Auftraggeber auf seine mündliche Auftragserteilung eine schriftliche Auftragsbestätigung des Auftragnehmers erhält.
Wird im Zuge der Erfüllung des Auftrags eine über den Vertragsgegenstand hinausgehende Leistung erforderlich oder erwünscht, die nicht festgelegt ist, so gilt dies als gesonderter Auftrag.
Eine über den Vertragsgegenstand hinausgehende Beratung gilt als Vertragsbestandteil und ist nach den Stundensät-zen der Verordnung über die Vergütung der Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure (ÖbVI-Vergütungsordnung – ÖbVIVergO) in der zum Auftragsabruf jeweils geltenden aktuellen Fassung zu vergüten. Dabei wird jede angefangene halbe Stunde mit 50,00 Euro zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer berechnet.
Der Auftragnehmer ist berechtigt, bei der Ausführung des Auftrags Mitarbeiter sowie fachkundige Dritte heranzuziehen.
Das Büro ist zur Vornahme von Teilleistungen befugt, der Kunde zur Abnahme der Teilleistung verpflichtet.
Kosten
Die Kosten sind Nettokosten und verstehen sich einschließlich branchenüblicher normaler Verpackung und Versand per Post und gegebenenfalls zuzüglich verauslagter Verwaltungsgebühren, Ver- und Abmarkungsmaterial sowie Herstel-lungskosten für weitere Ausfertigungen von Plänen.
Die Mehrwertsteuer wird in den Rechnungen gesondert ausgewiesen und ist vom Kunden zu tragen.
Verwaltungsgebühren werden in der Regel nicht verauslagt.
Um die Größenordnung von Kosten für öffentlich-rechtliche Vermessungsleistungen zu ermitteln, kann eine Kosten-schätzung erstellt werden. Öffentlich-rechtliche Vermessungen (z.B. Grenzherstellung, Zerlegung, Lageplan, Gebäude-vermessung) werden nach der Verordnung über die Vergütung der Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure (ÖbVI-Vergütungsordnung – ÖbVIVergO) in der zum Auftragsabruf jeweils geltenden aktuellen Fassung abgerechnet.
Sonstige Arbeiten werden in Form von freibleibenden und unverbindlichen Angeboten auf der Grundlage der Honora-rordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) abgerechnet.
Laufzeit
Der Vertrag endet durch Erfüllung der gegenseitigen Leistungen, mit Rücktritt oder Kündigung.
Ein Rücktritt des Auftragnehmers vom Vertrag ist bei Vorliegen eines besonderen Rücktrittsgrundes möglich. Als be-sonderer Rücktrittsgrund kommt vor allem in Betracht:
Es liegen Umstände vor, welche die Ausführung des Auftrags unmöglich machen oder nur unter unverhältnismäßigen Aufwendungen möglich machen, soweit diese Umstände nicht vom Auftragnehmer zu vertreten sind.
Über das Vermögen des Auftraggebers wurde vor oder nach der vertraglichen Einigung ein Insolvenzverfahren eröffnet oder die Eröffnung mangels hinreichendem Vermögen abgelehnt.
Im Falle des Rücktritts sind dem Auftragnehmer ausgewiesene Auslagen und die vereinbarte Vergütung entsprechend der erbrachten Leistungen zu zahlen.
Übertragung von Rechten, Eigentumsvorbehalt, Zurückbehaltungsrecht
Der Auftraggeber erhält Daten oder Datenträger entsprechend dem jeweiligen Auftrag zur weiteren Nutzung.
Das Eigentum an Dokumenten, Datenträgern, gelieferten Kopien und anderen geschuldeten Gegenständen erlangt der Auftraggeber lediglich unter dem Vorbehalt der vollständigen Zahlung der jeweils geschuldeten Vergütung.
Der Auftagnehmer ist berechtigt, Vermessungsschriften erst dann beim Vermessungsamt zur Übernahme einzureichen, wenn die Leistung vollständig vergütet wurde.
Haftung
Ein Anspruch des Auftraggebers gegen den Auftragnehmer auf Ersatz eines durch leichte Fahrlässigkeit verursachten Schadens besteht nicht.
Zahlungs- und Lieferfristen, Verzug
Die vereinbarten Lieferfristen beruhen auf Erfahrungswerten. Bei Eintritt besonderer, unvorhersehbarer Umstände kön-nen sich Abweichungen von der vereinbarten Frist ergeben. Der Auftraggeber ist in diesem Fall zur Vermeidung des Verzugseintritts unverzüglich von der voraussichtlichen Verzögerung zu unterrichten.
Falls längere Wartezeiten von mehr als einem Monat eintreten, die nicht durch den Auftragnehmer verursacht werden, können Zwischenrechnungen für bereits erbrachte Leistungen gestellt werden. Die Vertragspartner sind zu kooperati-vem Baufortschritt verpflichtet.
Die Rechnungen sind innerhalb der genannten Zahlungsfrist ohne jeden Abzug zahlbar.
Der Auftraggeber kommt spätestens nach Zusendung der Mahnung in Verzug. Außerdem werden Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz berechnet. Bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher nicht beteiligt ist, werden Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz berechnet.
Schlussbestimmungen
Bei der Durchführung des Auftrags und bei Streitigkeiten aus dem Schuldverhältnis finden ausschließlich die Gesetze der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.
Eine Rechtsberatung in baurechtlichen Fragen ist ausgeschlossen. Auf Wunsch werden unter Ausschluss jeglicher Haftung Fachanwälte für Baurecht empfohlen.
Erfüllungsort ist Berlin.
Gerichtsstand für Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist für beide Seiten Berlin.
Sollte eine der vorgenannten Bedingungen unwirksam sein oder werden, so betrifft dies nicht die Wirksamkeit der üb-rigen Bestimmungen.